Christiane schreibt in ihrem Blog Behindertenparkplatz (übrigens einer meiner Lieblingsblogs!) über die Barrierefreiheit von Barcamps. Bei den drei Barcamps an denen ich teilgenommen habe gab es immer Sessions zum Thema Barrierefreiheit. Aber wie ist das denn mit “walk the talk”, wie ist das mit den Basics? Reden “wir” nur drüber oder tun “wir” auch was dafür?
Also… Liebe Barcamporganisatorinnen und Barcamporganisatoren, liebe Sponsorinnen und Sponsoren, liebes Mixxt-Team, liebe Barcampteilnehmerinnen und Barcampteilnehmer, werdet wach und denkt mal über das Thema nach. Alle reden von ihren Grundrechten auf Freiheit auch im Internet, von Anonymität, weg von der Überwachung, klagen ihre im Grundgesetz verankerten Rechte ein. Zu Recht! Aber es gibt noch mehr Grundrechte!
Ich weise ganz konkret auf Artikel drei Absatz drei Satz unserers Grundgesetzes hin:
“…Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Die Rechte auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis kommen übrigens erst viel später im Grundgesetz (Artikel 10). Ich denke wenn man die Planung von Barcamps zeitnah beginnt, sollte Barrierefreiheit kein Problem sein! Die von Christiane aufgestellten Voraussetzungen sind zu schaffen.
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