Neunzehnter Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

Ein sehr interessantes, umfassendes und kritisches Werk hat die Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Bettina Sokol veröffentlicht. Das Lesen lohnt! Es wird unter anderem dargestellt warum die Nutzung von Google Analytics nicht gestattet ist, was datenschutzrechtlich von Bewertungsportalen gehalten wird und welche Gefahren Soziale Netzwerke bieten.

Die Einleitung beginnt vielsagend:

“Leider ist bislang weder ein Silberstreif am Horizont noch Licht am Ende des Tunnels zu entdecken. Um die tatsächliche Gewährleistung des Datenschutzes in Nordrhein-Westfalen ist es objektiv schlecht bestellt. Das hat viele verschiedene Ursachen, nicht zuletzt aber auch diejenige, dass meine Dienststelle personell unzureichend ausgestattet ist.”

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